Bauherrenhaftpflicht

Bauherrenhaftpflicht

Wer ein Bauvorhaben durchführen möchte, benötigt Versicherungsschutz für Schäden welche Dritten durch dieses Bauvorhaben entstehen. Die gesetzlichen Haftpflichtansprüche sind hier eindeutig und vor allem im Bereich der Verkehrssicherungspflichten zu sehen. Diese umfassen zum Beispiel die ausreichende Beschilderung und Beleuchtung der Baustelle sowie die Sicherung der auf der Baustelle befindlichen Materialien. Der Bauherr hat seine Baustelle so abzusichern, dass sich niemand dort verletzen kann.

Üblicherweise gibt es zwei Durchführungswege um einen Bau zu errichten. Der oftmals bequemere Weg ist über einen Bauträger, welcher das Bauwerk nach Fertigstellung schlüsselfertig übergibt. Ein Bauträger übernimmt für die gesamte Bauzeit sämtliche Risiken selber, sodass sie als Auftraggeber in diesem Fall keine Bauherrenhaftpflicht benötigen. Bauen Sie aber selber mit Hilfe eines Architekten und/oder General Unternehmers so benötigen Sie dringend eine Bauherrenhaftpflicht. Je nach Bausumme ihres Projektes ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung eventuell auch schon in ihrer Privathaftpflicht oder bei Unternehmen in der Betriebshaftpflichtversicherung enthalten. Die hier üblichen abgedeckten Bausummen liegen zwischen 200.005 100.000 € pro Bauprojekt. Bevor sie sich also mit dem Abschluss einer eigenen Bauherrenhaftpflicht auseinandersetzen, sollte die privat bzw. Betriebshaftpflichtversicherung hierauf geprüft werden. Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ist oftmals obligatorischer Bestandteil von umfassenden Bauversicherungen welche nicht nur die Bauherrenhaftpflicht, sondern auch zum Beispiel eine Bauleistungsversicherung oder eine Bau Fertigstellungsversicherung enthalten können.


In eng bebauten Gebieten ist es oftmals empfehlenswert vor Baubeginn eine Feststellung der umgebenden Gebäude durchzuführen um nicht anschließend nachweisen zu müssen, dass Risse am Nachbarhaus nicht durch ihr Bauvorhaben entstanden sind. Unabhängig von einer Bauherrenhaftpflicht, welche möglicherweise für Schäden eintritt, ist doch der vorprogrammierte Nachbarschaftsstreit äußerst unangenehm. Soetwas belastet die Freude an ihrem Haus möglicherweise schon vor dem Einzug.
Wenn Sie vorhaben Erdwärme als Energiequelle zum Heizen zu nutzen, empfehlen wir dringend eine vorherige Rücksprache mit dem jeweiligen Versicherer. Erdwärme als so genannter bergfreier Bodenschatz fällt auch bei erdnahen Bohrungen bis 99 m Tiefe unter das Bundesbergbaugesetz und ist damit fast immer vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Nur die entsprechend zertifizierten Bohrfirmen verfügen über ausreichenden Versicherungsschutz.

Die besten Ratgeber sind unabhängig

Wer eine Bauherrenhaftpflicht, Hausratversicherung, Krankenversicherung oder irgendeine andere Versicherung sucht, sollte sich immer an einen unabhängigen Versicherungsmakler wenden. Nur so findet man heraus, wo und wie man am besten versichert ist. Der Makler geht auch auf Details ein und berücksichtigt, ob Besonderheiten zu berücksichtigen sind an die Sie eventuell gar nicht gedacht hätten. Ich bin ein unabhängiger Versicherungsmakler, habe langjährige Erfahrung und erstelle Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Sie finden weiter unten auch meinen online Rechner. Ich empfehle aber immer auch ein individuelles Angebot, denn ich möchte, dass Sie im Schadenfall richtig versichert sind!

Gerne stehe ich Ihnen bei Fragen und für eine kostenlose, individuelle Beratung zur Verfügung


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Bildquelle: Peggy und Marco Lachmann-Anke / Pixabay