Bauherrenhaftpflicht

Bauherrenhaftpflicht

Wer ein Bauvorhaben durchführen möchte, benötigt Versicherungsschutz für Schäden welche Dritten durch dieses Bauvorhaben entstehen. Die gesetzlichen Haftpflichtansprüche sind hier eindeutig und vor allem im Bereich der Verkehrssicherungspflichten zu sehen. Diese umfassen zum Beispiel die ausreichende Beschilderung und Beleuchtung der Baustelle sowie die Sicherung der auf der Baustelle befindlichen Materialien. Der Bauherr hat seine Baustelle so abzusichern, dass sich niemand dort verletzen kann.

Üblicherweise gibt es zwei Durchführungswege um einen Bau zu errichten. Der oftmals bequemere Weg ist über einen Bauträger, welcher das Bauwerk nach Fertigstellung schlüsselfertig übergibt. Ein Bauträger übernimmt für die gesamte Bauzeit sämtliche Risiken selber, sodass sie als Auftraggeber in diesem Fall keine Bauherrenhaftpflicht benötigen. Bauen Sie aber selber mit Hilfe eines Architekten und/oder General Unternehmers so benötigen Sie dringend eine Bauherrenhaftpflicht. Je nach Bausumme ihres Projektes ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung eventuell auch schon in ihrer Privathaftpflicht oder bei Unternehmen in der Betriebshaftpflichtversicherung enthalten. Die hier üblichen abgedeckten Bausummen liegen zwischen 200.005 100.000 € pro Bauprojekt. Bevor sie sich also mit dem Abschluss einer eigenen Bauherrenhaftpflicht auseinandersetzen, sollte die privat bzw. Betriebshaftpflichtversicherung hierauf geprüft werden. Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ist oftmals obligatorischer Bestandteil von umfassenden Bauversicherungen welche nicht nur die Bauherrenhaftpflicht, sondern auch zum Beispiel eine Bauleistungsversicherung oder eine Bau Fertigstellungsversicherung enthalten können.


In eng bebauten Gebieten ist es oftmals empfehlenswert vor Baubeginn eine Feststellung der umgebenden Gebäude durchzuführen um nicht anschließend nachweisen zu müssen, dass Risse am Nachbarhaus nicht durch ihr Bauvorhaben entstanden sind. Unabhängig von einer Bauherrenhaftpflicht, welche möglicherweise für Schäden eintritt, ist doch der vorprogrammierte Nachbarschaftsstreit äußerst unangenehm. Soetwas belastet die Freude an ihrem Haus möglicherweise schon vor dem Einzug.
Wenn Sie vorhaben Erdwärme als Energiequelle zum Heizen zu nutzen, empfehlen wir dringend eine vorherige Rücksprache mit dem jeweiligen Versicherer. Erdwärme als so genannter bergfreier Bodenschatz fällt auch bei erdnahen Bohrungen bis 99 m Tiefe unter das Bundesbergbaugesetz und ist damit fast immer vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Nur die entsprechend zertifizierten Bohrfirmen verfügen über ausreichenden Versicherungsschutz.

Die besten Ratgeber sind unabhängig

Wer eine Bauherrenhaftpflicht, Hausratversicherung, Krankenversicherung oder irgendeine andere Versicherung sucht, sollte sich immer an einen unabhängigen Versicherungsmakler wenden. Nur so findet man heraus, wo und wie man am besten versichert ist. Der Makler geht auch auf Details ein und berücksichtigt, ob Besonderheiten zu berücksichtigen sind an die Sie eventuell gar nicht gedacht hätten. Ich bin ein unabhängiger Versicherungsmakler, habe langjährige Erfahrung und erstelle Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Sie finden weiter unten auch meinen online Rechner. Ich empfehle aber immer auch ein individuelles Angebot, denn ich möchte, dass Sie im Schadenfall richtig versichert sind!

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Bildquelle: Peggy und Marco Lachmann-Anke / Pixabay



Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Für Eigentümer von Immobilien ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht unerlässlich. Sie schützt vor finanziellen Folgen von Schäden welche Dritte durch Ihr Eigentum erleiden können. Hierbei sind klassisch Unfälle durch die sogenannte Räum- und Streupflicht zu nennen. Gerade im Winter sind Eigentümer verpflichtet das Passieren eines Grundstücks gefahrlos möglich zu machen. Hierzu zählen das Schneeräumen und das ausreichende Streuen, um Unfälle durch Glätte zu verhindern. Aber auch Dachlawinen sind im Winter ein regelmäßiges Thema. Hierbei sind nicht nur Personenschäden, sondern oftmals auch Schäden an geparkten Fahrzeugen zu nennen. Insbesondere durch die immer bessere Dämmung von Dächern bleibt Schnee lange auf diesen liegen, taut tagsüber an und gefriert bei Nacht zu harten Eisplatten, welche sich plötzlich lösen können.  In NRW und damit auch in Dormagen sind Schneefanggitter am Dach keine Pflicht, eine manuelle Räumung des Daches ist aber meist auch nicht möglich. Diese nicht vorhandenen Verpflichtung entbindet den Eigentümer jedoch nicht von der Haftung.

Auch Schäden durch herabfallende Dachziegel oder umgeknickte Bäume sind regelmäßige Beispiele für Schäden, welche eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht übernimmt. Dies gilt immer dann, wenn der Schaden nicht durch höhere Gewalt entstanden ist. Hiervon wird üblicherweise bei einem Sturm ab Windstärke 8 ausgegangen.

Sind Sie Eigentümer und Bewohner eines Ein oder Zweifamilienhauses, so ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht normalerweise teil Ihrer Privathaftpflichtversicherung. Für größere Objekte und bei reiner Vermietung ist immer eine separate Police für das Objekt abzuschießen. Bei Eigentümergemeinschaften ist, genau wie in der Gebäudeversicherung, die WEG der Versicherungsnehmer und schützt so alle Mitglieder der WEG.

Die Haftungsübernahme durch den Winterdienst

Immer wieder kommt die Frage, ob nicht ein Hausmeister oder Winterdienst für Schäden bei mangelnder Räum und Streupflicht verantwortlich und damit haftbar ist. Die klare Antwort ist NEIN. Zwar haftet ein Winterdienst dem Eigentümer gegenüber und kann von diesem bzw. seiner Versicherung in Regress genommen werden. Dritte Geschädigte haben aber immer einen Anspruch an den oder die Eigentümer.

Übrigens:

Parkt das eigene Fahrzeug des Hauseigentümers vor dem Haus und wird beschädigt, so ist dies ein Eigenschaden, der nicht durch die Haftpflicht, sondern durch die Teilkasko des Fahrzeugs zu regulieren ist

Die besten Ratgeber sind unabhängig

Wer eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, Hausratversicherung, Krankenversicherung oder irgendeine andere Versicherung sucht, sollte sich immer an einen unabhängigen Versicherungsmakler wenden. Nur so findet man heraus, wo und wie man am besten versichert ist. Der Makler geht auch auf Details ein und berücksichtigt, ob Besonderheiten zu berücksichtigen sind an die Sie eventuell gar nicht gedacht hätten. Ich bin ein unabhängiger Versicherungsmakler, habe langjährige Erfahrung und erstelle Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Sie finden weiter unten auch meinen online Rechner. Ich empfehle aber immer auch ein individuelles Angebot, denn ich möchte, dass Sie im Schadenfall richtig versichert sind!

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Bildquelle: 652234 / Pixabay

Hausratversicherung

Hausratversicherung

Die Hausratversicherung versichert, wie der Name schon sagt, Ihren Hausrat. Das ist einfach gesagt alles das, was Sie bei einem Umzug einpacken und mitnehmen können. Also Möbel, Geschirr, Kleidung, Haushaltsgegenstände, usw.  Dieser Hausrat ist üblicherweise gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Diebstahl bzw. Vandalismus geschützt. Oftmals sind auch noch sogenannte Elementarschäden mitversichert. Bei einem Mieter können auch selbst in die Wohnung eingebrachte Böden und Einbauküchen mitversichert werden.

Aber mein Vermieter muss doch zahlen, wenn es brennt oder ein Rohr platzt. Ich brauche so etwas nicht!

 Ja, dieses Argument kommt öfter und dann kommt das große ABER!

Eine dritter haftet meist nur dann, wenn er auch an einem Schaden schuld ist, manche Dinge passieren aber einfach so und niemand ist schuld. Oder der Schädiger hat kein Geld den Ihnen entstandenen Schaden zu zahlen. Einbrecher sind selten gut situiert und können den verursachten Schaden ersetzen, deshalb begehen Sie ja die Straftat. 😉

Das viel entscheidendere Argument ist aber, dass eine Hausratversicherung Schäden immer zum Neuwert ersetzt, wohingegen eine Haftpflicht immer nur den Zeitwert ersetzt. Eine Couch ist nach 5 Jahren normalerweise fast nichts mehr Wert. Muss diese aber aufgrund eines Schadens ersetzt werden, kostet Sie nun mal wieder den Preis der im Laden aufgerufen wird. Im Schadenfall kann jeder selbst entscheiden ob er dann den Neuwert durch die eigene Hausratversicherung nimmt oder den Zeitwert vom Nachbarn, der das Wasser angelassen hat.

Gerade bei Mietern ist noch ein anderes Thema wichtig. Kommt es, z.B. durch ein Feuer in einer anderen Wohnung dazu, dass Ihre Wohnung unbewohnbar wird, haben Sie als Mieter das Recht die Miete zu kürzen. Wenn nötig auf 0€, Ihr Vermieter ist aber nicht verpflichtet Ihnen eine Ausweichwohnung oder ein Hotel zu bezahlen. Reicht die gekürzte Miete also nicht aus um eine vorrübergehende Unterkunft zu zahlen, so muss dies aus eigener Tasche bezahlt werden. Oder eben durch die Hausratversicherung. Auch weitere Kosten wie einstellen von Möbeln, vorrübergehende Bewachung, Rückreisekosten aus dem Urlaub etc. sind versichert bzw. versicherbar.

Durch diverse Serviceleistungen wie z.B. einen Handwerkerservice unterscheiden sich die Hausratversicherungen noch zusätzlich.

Welcher Anbieter zu Ihnen passt und welche Leistungen in Ihrer Hausratversicherung enthalten sein sollen, das könne wir gerne bei einem persönlichen Gespräch klären.

Die besten Ratgeber sind unabhängig

Wer eine Versicherung sucht, sollte sich immer an einen unabhängigen Versicherungsmakler wenden.

Mein Name ist Thomas Vogt, ich bin ausgebildeter Versicherungsfachwirt und unabhängiger Versicherungsmakler. Ich kann bei über 100 Versicherungsgesellschaften vergleichen und finde für Sie die am besten zu Ihren Bedürfnissen passende Versicherung. Ich nutze gerne die vielfältigen Möglichkeiten zur Kommunikation. So können Sie wählen ob Sie lieber eine klassische Beratung zu Hause, eine Beratung am Telefon oder eine Videoberatung möchten. Ganz so, wie es für Sie am besten passt.

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Bildquelle: HANSUAN FABREGAS / Pixabay

Gewässerschadenhaftpflicht

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Unfallversicherung

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Bauleistungsversicherung

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Elektronikversicherung Privat

Elektrische und elektronische Geräte sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Mittlerweile sind es nicht mehr nur Handys, Tabletts und Fernseher.

Elektronikversicherung
Elektronikversicherung

Auch Kühlschrank, Backofen und Waschmaschine bis hin zur elektrischen Zahnbürste sind mittlerweile vernetzt und dementsprechend teuer und empfindlich geworden. Bis vor kurzem wurden Haushaltsgeräte üblicherweise nur über die Hausratversicherung gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser und Sturm sowie Einbruchdiebstahl versichert. Immer häufiger wird aber auch an uns der Wunsch herangetragen, einzelne, besonders hochwertige elektrische Geräte im Haushalt gegen weitere Gefahren zu versichern.

Aus dem gewerblichen Bereich ist die Elektronikversicherung mit versicherten Gefahren wie zum Beispiel Fehlbedienung, fallen lassen oder Schäden durch Unter- und Überspannung nicht wegzudenken. Diese Möglichkeit haben die ersten Versicherer nun auch für Privathaushalte geschaffen. Hierbei kann entweder der gesamte elektrische Hausrat zusammen versichert werden oder einzelne ausgewählte Gegenstände. So haben Sie die Wahl den neuen Fernseher gegen alle Gefahren des Alltags abzusichern und die ältere Stereoanlage vom Versicherungsschutz auszuschließen. Diese, recht neue Form, der Gegenstandsversicherung bietet Privathaushalten die Möglichkeit gezielt einzelne Gegenstände gegen elektrische Gefahren zu versichern, zum Beispiel während des Zeitraums einer Finanzierung.

Neben der Versicherung einzelner Geräte bieten diverse Hausratsversicherer Zusatzleistungen für elektrische Geräte in der Hausratversicherung mit an. Je nach Wert und Alter des Hausrats kann sich auch eine solche komplette Absicherung lohnen. Hierbei ist auf die teilweise stark unterschiedlichen Selbstbehalte und deren Definition im Bedingungswerk zu achten.

Gerne helfe ich Ihnen bei der Absicherung ihres Hausrates mit und ohne Elektronikversicherung sowie bei der Versicherung einzelner elektrischer Geräte.

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Bildquelle: V-E-N Assekuranz GmbH

Reiseversicherung

Reiseversicherung

Sie planen eine Urlaubsreise oder einen längerfristigen Auslandsaufenthalt? Sie haben Fragen zum Krankenversicherungsschutz im Ausland? Dann melden Sie sich bei uns! Wir sind gerne für Sie da und unser Service rund um die Reiseversicherung ist für Sie kostenlos.

Egal ob Urlaubsreise oder längerer Auslandsaufenthalt zum Beispiel im Zusammenhang mit Work and Travel. Eine plötzliche Erkrankung während des Auslandsaufenthaltes, kann schnell zu einer finanziellen Katastrophe führen. Auch mit der europäischen Krankenversicherungskarte der gesetzlichen Krankenversicherung, müssen Sie in den meisten europäischen Ländern in Vorlage der Kosten gehen.

Aus eigener Erfahrung, kann ich Ihnen diese zusätzliche Absicherung auch für vermeintlich kurze und übersichtliche, Urlaubsreisen nur ans Herz legen. Die Blinddarmoperation meines Sohnes in der Türkei, mit einem zweitägigen Krankenhausaufenthalt, hat über 5500 € gekostet. Ohne Zusatzversicherung, hätte ich diese im Krankenhaus vorlegen müssen. Haben Sie immer eine Kreditkarte dabei, mit einem Limit von über 5000€? Für ein gebrochenes Bein mit mehrtägigem Klinikaufenthalt in den USA, sind auch mal gerne 50.000 $ und mehr fällig.

Wir beraten Sie gerne welche Reiseversicherung am besten zu Ihnen passt. Sie können sowohl einzelne Reisen gegen Einmalbeitrag versichern oder sie sichern alle Urlaubsreisen bis sechs Wochen ab. Für längerfristige Auslandsaufenthalte, zum Beispiel als Au-Pair, gibt es gesonderte Angebote, welche insbesondere von der Länge des Aufenthaltes und den bereisten Ländern abhängen.

Für einen ersten Vergleich steht Ihnen mein Vergleichsrechner, weiter unten auf dieser Seite, jederzeit zur Verfügung. Selbstverständlich berate ich Sie auch gerne persönlich zur Reiseversicherung. Wie immer gerne auch online, per Telefon oder E-Mail.

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Bildquelle: Stefan Schweihofer / Pixabay